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Mitgliedschaft
Wir freuen uns über Ihr Interesse und würden Sie gern zur Unterstützung unserer Arbeit als aktives oder förderndes Mitglied bei uns begrüßen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Informationen erhalten Sie bei den beiden Vorsitzenden
Dr. Gerd Albrecht (1.Vorsitzender): Telefon 038324 - 651363 oder 0176 - 51425511
Cornelia v. Uckro (2.Vorsitzende) : Telefon 030 - 756 380 66 oder 0151 - 52700301
Vereinsanschrift
Backstein-Geist und Garten e.V. Starkow
Kirchsteig 9, 18469 Starkow
Tel / Fax: 038324 - 65692
Mail: bgg-starkow@gmx.de
So kann man den Verein konkret unterstützen oder sich als aktives Mitglied einbringen:
Aufnahmeantrag als PDF
Bereiche der aktiven Mitgliedschaft als PDF
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen zurzeit (ab 01.01. 2013)
Aktives Mitglied
Einzelmitglied (20,00 € jährlich)
Familienmitglied (30,00 € jährlich für die Familie)
Kinder bis zum Alter von 21 Jahren sind beitragsfrei und sind in die Familienmitgliedschaft der Eltern integriert .
Ab dem 21. Lebensjahr werden sie selbständige Vereinsmitglieder (aktiv oder fördernd) und werden vom Verein angeschrieben.
Förderndes Mitglied 50,00 € jährlich
Für Spenden können wir eine Spendenbescheinigung ausstellen.
Spendenkonto des Vereins Backstein - Geist und Garten e.V. Starkow
Sparkasse Vorpommern
IBAN DE53 15050500 0574003509
BIC NOLADE21GRW
Auszug aus der Satzung § 2 „Ziel“
§ 2 Zwecke und Aufgaben
1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Maßnahmen, die das kulturelle und natürliche Erbe Vorpommerns in seinem Reichtum nachhaltig erschließen, erhalten und weiter entwickeln.
Die einzigartige Kulturlandschaft der Region soll bei Einwohnern und Gästen stärker in das Bewusstsein gerückt und deren Erhalt gesichert werden.
Einen Schwerpunkt bildet der Ort Starkow als Identität stiftende Heimat (Heimatpflege), hier insbesondere der historische Pfarrgarten sowie die Backsteinbasilika St.Jürgen.
2. Landschaftspflegerische und gestalterische Maßnahmen, die aus Gründen der Kulturlandschaftspflege, des Naturschutzes und des Denkmalschutzes veranlasst sind, sollen befördert werden.
3. Der Verein wirkt mit bei der Umsetzung von Förderprogrammen zum Erhalt und zur Entwicklung historischer und naturnaher Kulturlandschaften (einschließlich denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen sowie anderer Baudenkmäler).
4. Der Verein verfolgt das Ziel, ein gleichberechtigtes Zusammenwirken zwischen Eigentümern, Landnutzern, politischen Mandatsträgern, Naturschützverbänden und Denkmalbehörden zu verbreiten und zu befördern. Die Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften, Behörden, Vereinen, interessierten Bürgern und sonstigen Institutionen erfolgt auf freiwilliger Basis.
5. Der Verein verwirklicht seine Ziele vor allem durch
a) Unterstützung der in Landschaftspflege, Denkmalpflege und Naturschutz Tätigen
b) Begleitung und Förderung von Projekten, die mit diesen Fragen in Verbindung stehen
c) Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (z.B. Vorträge und Konzerte)
d) Spezielle Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
e) Förderung traditioneller und moderner Kunst durch Ausstellungen und Projektarbeit
f) Förderung des dörflichen Gemeinwesens
g) Anstrebung einer regionalen Partnerschaft zur Abstimmung der Arbeit des Vereins mit Behörden, öffentlichen Stellen und Organisationen, zuständigen Gemeinden - insbesondere die Gemeinde Velgast, Vertretern aus den Bereichen Naturschutz, Denkmalschutz und Touristik sowie mit anderen Vereinen
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